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   OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23   

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OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23 (https://dejure.org/2023,32342)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.11.2023 - 13 ME 177/23 (https://dejure.org/2023,32342)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. November 2023 - 13 ME 177/23 (https://dejure.org/2023,32342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausländerbehörde; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Existenzsicherung; materielles Asylbegehren; Rechtsschutzbedürfnis; Verfahrensduldung; zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot; Zuständigkeit; Zur Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Prüfung nationalrechtlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerbehörde; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Existenzsicherung; materielles Asylbegehren; Rechtsschutzbedürfnis; Verfahrensduldung; zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot; Zuständigkeit; Zur Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Prüfung nationalrechtlicher ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23
    Er macht mit der fehlenden Möglichkeit zur Sicherung seines existentiellen Lebensunterhalts im Libanon vielmehr rein humanitäre Gründe geltend, bei denen es an einem "verfolgungsmächtigen" Akteur im Sinne des ( § 4 Abs. 3 AsylG in Verbindung mit) § 3c AsylG (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.7.2019 - BVerwG 1 C 45.18 -, juris Rn. 12) bzw. einer zielgerichteten Herbeiführung der schwierigen humanitären Situation durch einen solchen Akteur gerade fehlt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.5.2020 - BVerwG 1 C 11.19 -, juris Rn. 9 ff.), sodass die Anerkennung als Asylberechtigter und die Gewährung internationalen Schutzes - augenscheinlich - ausscheiden.

    Die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren müssen hierfür jedenfalls ein "Mindestmaß an Schwere" aufweisen; es kann erreicht sein, wenn er seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.7.2019 - BVerwG 1 C 45.18 -, juris Rn. 11 f. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 13 LA 56/22

    Abschiebungsverbot, zielstaatsbezogenes; Asylgrund, materieller;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23
    Der Ausländer hat kein Wahlrecht zwischen asyl- und ausländerrechtlichem Schutzbegehren und es steht weder der Ausländerbehörde noch den Verwaltungsgerichten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu, ohne eine positive Entscheidung des Bundesamts von einem nationalrechtlichen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG auszugehen (vgl. Senatsbeschl. v. 4.4.2023 - 13 PA 53/23 -, V.n.b. Umdruck S. 3; v. 17.2.2023 - 13 ME 7/23 -, V.n.b. Umdruck S. 3 f. und v. 30.3.2022 - 13 LA 56/22 -, juris Rn. 7; Senatsurt. v. 18.2.2021 - 13 LB 269/19 -, juris Rn. 75 und vom 3.5.2018 - 13 LB 223/17 -, juris Rn. 32; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 40 ff.).

    Dies umfasst auch das Verbot der Abschiebung in einen Zielstaat (vgl. Senatsbeschl. v. 30.3.2022- 13 LA 56/22 -, juris Rn. 6 m.w.N.), in dem dem Ausländer unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung im Sinne von Art. 3 EMRK droht.

  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23
    Im Übrigen lässt die Beschwerde aber auch substantiiertes Vorbringen dazu vermissen, weshalb der Antragsteller als junger, gesunder und alleinstehender Mann, der im Libanon nach eigenen Angaben eine Hochschulzugangsberechtigung (Blatt 88 der Beiakte 1) und damit eine überdurchschnittliche Bildung erworben hat, unter Berücksichtigung eigener finanzieller Mittel, etwa aus dem nach eigenen Angaben seit April 2023 erwirtschafteten Arbeitseinkommen (Blatt 3R, 23 ff. der Gerichtsakte), sowie von Rückkehrhilfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2022 - BVerwG 1 C 10.21 -, juris Rn. 25; s. zu Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen für den Libanon die öffentlich zugänglichen Angaben unter https://www.returningfromgermany.de/de/countries/lebanon) nicht selbst in der Lage ist, seinen existentiellen Lebensunterhalt zu sichern und Zugang zu Wohnraum und Gesundheitsversorgung zu finden.
  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23
    Er macht mit der fehlenden Möglichkeit zur Sicherung seines existentiellen Lebensunterhalts im Libanon vielmehr rein humanitäre Gründe geltend, bei denen es an einem "verfolgungsmächtigen" Akteur im Sinne des ( § 4 Abs. 3 AsylG in Verbindung mit) § 3c AsylG (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.7.2019 - BVerwG 1 C 45.18 -, juris Rn. 12) bzw. einer zielgerichteten Herbeiführung der schwierigen humanitären Situation durch einen solchen Akteur gerade fehlt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.5.2020 - BVerwG 1 C 11.19 -, juris Rn. 9 ff.), sodass die Anerkennung als Asylberechtigter und die Gewährung internationalen Schutzes - augenscheinlich - ausscheiden.
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23
    Eine rechtliche Unmöglichkeit im Sinne dieser Bestimmung liegt unter anderem dann vor, wenn sich aus unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, innerstaatlichem Verfassungsrecht oder einfachem Gesetzesrecht sowie in innerstaatliches Recht inkorporiertem Völker- und Völkervertragsrecht ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis ergibt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.3.2012 - 8 LB 5/11 -, juris Rn. 41; GK-AufenthG, § 60a Rn. 168 (Stand: März 2021) m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2018 - 8 ME 42/18

    Abschiebung; Antragsfrist; EATRR; Europäisches Übereinkommen über den Übergang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23
    Eine Ausnahme kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG aber etwa dann geboten sein, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (vgl. dies bejahend etwa für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG : Senatsbeschl. v. 21.8.2018 - 13 ME 56/18 -, juris Rn. 4; für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 11.8.2008 - 13 ME 128/08 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.2.2008 - 18 B 230/08 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, juris Rn. 2 und weitergehend für alle Aufenthaltserlaubnisse, die vom Inland eingeholt werden können: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.8.2018 - 8 ME 42/18 -, juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2018 - 13 ME 438/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; Folgeschutzgesuch; Härtefallantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23
    Hat das Bundesamt im Rahmen seiner Entscheidungskompetenz das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG verneint, ist die Ausländerbehörde hieran nach § 42 Satz 1 AsylG gebunden (vgl. Senatsbeschl. v. 26.2.2018 - 13 ME 438/17 -, juris Rn. 14; Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 42 AsylG Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17

    Unerlaubte Rückkehr eines abgeschobenen Ausländers in das Bundesgebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23
    Vor diesem Hintergrund kann der Senat dahinstehen lassen, ob der Antragsgegner - etwa im Hinblick auf räumliche Beschränkungen des Aufenthalts des Antragstellers auf den Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 5.12.2017 - 13 ME 181/17 -, juris Rn. 28 ff.) - die für die Aussetzung der Abschiebung örtlich zuständige und mithin passivlegitimierte Ausländerbehörde ist, obwohl der Antragsteller nach eigenen Angaben überwiegend in B-Stadt lebt (Blatt 3, 3R, 23 ff. und 69 der Gerichtsakte).
  • OVG Bremen, 27.10.2009 - 1 B 224/09

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholter Straffälligkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23
    Allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, folgt hiernach grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.2.2010 - 2 M 2/10 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1241).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23
    Allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, folgt hiernach grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.2.2010 - 2 M 2/10 -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 -, juris Rn. 16; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1241).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19

    Streit um die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer eines

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2019 - 13 ME 86/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums; Beschwerde; REST-Richtlinie;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 18 B 230/08

    Altfallregelung Mitwirkung Passbeschaffung Erteilungsverfahren einstweilige

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2018 - 13 ME 56/18

    Aufenthalt, ununterbrochener; Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2011 - 8 LB 121/08
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17

    Asylantrag; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; zielstaatsbezogenes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 13 ME 128/08

    Erteilung einer Duldung bzw. eine entsprechende Verpflichtung der

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 13 ME 107/17

    Abschiebevorgang; Abschiebung; Albanien; Depression; Duldung;

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2024 - 13 ME 224/23

    Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; Chancen-Aufenthaltsrecht;

    (1) Dazu gehört die hier vom Antragsteller in erster Linie begehrte Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nach § 16b AufenthG indes nicht (vgl. Senatsbeschl. v. 14.11.2023 - 13 ME 177/23 -, juris Rn. 8 m.w.N. (zu § 16b Abs. 1 AufenthG ); Senatsbeschl. v. 25.4.2019 - 13 ME 86/19 -, juris Rn. 5 (zu § 16 Abs. 2 Satz 4 AufenthG a.F.)).
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